Nur Impfen schützt
Masernviren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, d.h. durch Anniesen, Anhusten oder Keime in der Luft. Diese Übertragungsweise trägt zur leichten Verbreitung des Virus bei.
Den einzigen Schutz vor Masern bietet eine Impfung, die Kleinkinder zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat erhalten sollten (1. Impfung). Eine Auffrischungsimpfung ist dann bis zum Ende des zweiten Lebensjahrs durchzuführen.
In Deutschland sind Kinderimpfungen eine freiwillige Entscheidung der Eltern. Fachverbände wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordern allerdings eine generelle Impfpflicht.
Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ, in der Süddeutschen Zeitung: "Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Grundrecht auf Prävention. Wenn die Eltern nicht von allein dafür sorgen, sollte der Staat Maßnahmen ergreifen. Unwissende Eltern haben nicht das Recht, ihre Kinder in Gefahr zu bringen."
Der BVKJ-Präsident will diese Impfpflicht damit durchsetzen, dass ungeimpfte Kinder nicht in öffentlich finanzierte Kindergärten und Schulen aufgenommen werden, wie es beispielsweise in Frankreich oder den USA gehandhabt wird.
Eine Impfung ist ungleich harmloser als die Erkrankung. Während es nach Impfungen höchstens bei jedem 100.000 Fall zu einer Komplikation kommt, sind diese bei Maserninfektionen deutlich höher.
Bei jeder 500. bis jeder 2000. Infektion tritt schon nach wenigen Wochen eine Enzephalitis auf. Diese Form der Hirnentzündung verläuft zu 30 Prozent tödlich, 20 Prozent der Betroffenen müssen mit bleibenden Schäden rechnen.