Die richtige Kassenwahl
Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen. Welche Krankenkasse dabei für Sie die richtige ist, hängt vordergründig von Ihrer Erwartungshaltung an Ihre zukünftige Kasse ab.
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Kaum Leistungs-Unterschiede
Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen sind durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt, nur für 5 Prozent ergibt sich ein Ermessensspielraum.
Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen und Therapiemethoden notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag gezahlt wurde.
Welche Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im Einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Kostenübernahmen bei Leistungen wie z.B. ambulanten Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen Heilmethoden (z.B. Akupunkturen), und Zusatzimpfungen bestehen. Gegebenenfalls sollten Sie bei Ihren favorisierten Krankenkassen hinterfragen, welche Zusatzleistungen konkret angeboten werden.
Die Zuzahlungen, die Sie z.B. für Arznei- Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
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