Die Krankenkasse trägt die Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten, sofern die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind und eine Hilfsmittelverzeichnis-Nummer besitzen. Was das genau heißt, erklären wir Ihnen hier.
Was sind Hilfsmittel?
Inkontinenzprodukte gehören zu den so genannten Hilfsmitteln - doch was ist das genau?
Die offizielle Definition für Hilfsmittel lautet: Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen.
Zu ihnen gehören:
- Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel
- Seh- und Hörhilfen
- Inkontinenz- und Stomaartikel
- technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte
Hilfsmittel dürfen nicht mit Heilmitteln verwechselt werden! Heilmittel sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen, insbesondere Leistungen der Physio-, Sprach- und der Beschäftigungstherapie.