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Verordnung von Inkontinenzprodukten

Foto: eyewire
Die Krankenkasse trägt die Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten, sofern die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind und eine Hilfsmittelverzeichnis-Nummer besitzen. Was das genau heißt, erklären wir Ihnen hier.
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Was sind Hilfsmittel?

Inkontinenzprodukte gehören zu den so genannten Hilfsmitteln - doch was ist das genau?
Die offizielle Definition für Hilfsmittel lautet: Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen.
Zu ihnen gehören:
  • Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel
  • Seh- und Hörhilfen
  • Inkontinenz- und Stomaartikel
  • technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte
Hilfsmittel dürfen nicht mit Heilmitteln verwechselt werden! Heilmittel sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen, insbesondere Leistungen der Physio-, Sprach- und der Beschäftigungstherapie.
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