Sehr geehrte Besucher.
Um unsere Seiten vollständig nutzen zu können, sollten Sie Javascript aktivieren.

Verordnung von Inkontinenzprodukten

Anzeige

Aktuelle Informationen

Seit 1. Januar 2005 gelten in Deutschland bundesweite Festbeträge für Inkontinenzhilfsmittel. Im Vergleich zu vorher übernimmt die Krankenkasse nur noch einen geringeren Teil der Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten.
Viele Apotheken werden aus diesem Grund darauf angewiesen sein, von ihren Rezeptkunden eine Qualitätszulage für die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Inkontinenzhilfsmitteln zu verlangen.
Bei einigen Produkten kann der Apotheker nur mit Qualitätszulage den gewohnt hohen Standard in der Inkontinenzversorgung weiter aufrecht erhalten.
Aktualisierung: 09.08.2005
vorherige Seite 1 2 3 4 nächste Seite
Stichwortsuche
Suchen

Apothekensuche
Hier finden Sie Apotheken, die Sie qualifiziert zum Thema Inkontinenz beraten.

Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen
Finden Sie hier die richtige Selbsthilfegruppe.

Zur Suche