Seit 1. Januar 2005 gelten in Deutschland bundesweite Festbeträge für Inkontinenzhilfsmittel. Im Vergleich zu vorher übernimmt die Krankenkasse nur noch einen geringeren Teil der Kosten für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten.
Viele Apotheken werden aus diesem Grund darauf angewiesen sein, von ihren Rezeptkunden eine Qualitätszulage für die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Inkontinenzhilfsmitteln zu verlangen.
Bei einigen Produkten kann der Apotheker nur mit Qualitätszulage den gewohnt hohen Standard in der Inkontinenzversorgung weiter aufrecht erhalten.