31. Mai: Welt-Nichtrauchertag
Der Schwerpunkt des diesjährigen Welt-Nichtrauchertags ist der gesetzliche Nichtraucherschutz in Deutschland. Abhängig vom Bundesland gibt es nämlich Verwirrung, welche Institutionen und Einrichtungen rauchfrei sein sollen.
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Flickenteppich Deutschland
In Deutschland gibt es in den 16 Bundesländern so viele unterschiedliche Gesetze und Regelungen zum Nichtraucherschutz, dass die Veranstalter des Welt-Nichtrauchertages, zu denen das Aktionsbündnis Nichtrauchen genauso gehört wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom "Flickenteppich Deutschland" sprechen.
Gleichzeitig fragen sie, was beim Nichtraucherschutz schief läuft, weil die Gesetze und Verordnungen der Bundesländer so manches Schlupfloch und Hintertürchen offen lassen. Außerdem ist die Verwirrung groß, in welchen Bereichen das Rauchen verboten ist.
Deutschland hat allerdings die rechtliche Grundlage unterzeichnet, die internationale Tabak-Rahmenkonvention ("Framework Convention on Tobacco Control" - FCTC), und sich damit verpflichtet, einen effektiven Nichtraucherschutz umzusetzen.
Um über die "Gummiparagrafen, Hintertürchen, Tricksereien und Ausnahmen" aufzuklären, soll der Welt-Nichtrauchertag mit vielfältigen Aktionen genutzt werden. Entsprechende Informationen gibt es auf www.weltnichtrauchertag.de.
Für das individuelle Engagement werden folgende Vorschläge gemacht:
- Meiden Sie demonstrativ Plätze und Einrichtungen, wo geraucht wird.
- Werben Sie über soziale Netzwerke für die Vorzüge eines rauchfreien Lebens.
- Malen Sie Schilder, um Kinder auf Spielplätzen und Kindertagesstätten vor dem Passivrauchen zu schützen.
- Ob als Schüler, Lehrer oder Eltern: Schlagen Sie in Ihrer Schule Projekte und Projekttage vor, um den Nichtraucherschutz zum Thema zu machen.
- Regen Sie in Ihrer Firma, in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Institution Gesundheitstage und Raucherentwöhnungskurse an.
- Treten Sie an Ihrer Arbeitsstätte für rauchfreie Arbeitsplätze ein.
- Motivieren Sie Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten, Gesetzesinitiativen sowie "kleine und große Anfragen" (ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle) auf Länder und Bundesebene auf den Weg zu bringen.
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