Im zweiten Stadium darf man den Unterkühlten nicht mehrerwärmen! Bei unsachgemäßer Aufwärmung besteht Lebensgefahr. Der Betroffene kann nur unter ärztlicher Kontrolle wieder aufgewärmt werden. Der Helfer kann lediglich
Atmung kontrollieren und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen durchführen.
Im ersten Stadium dagegen kann man den Unterkühlten langsam wieder erwärmen:
Man gibt dem Betroffenen gut gezuckerte Getränke, z.B. Tee, zu trinken - aber auf keinen Fall Alkohol! Dieser verstärkt die Unterkühlung, weil er die Blutgefäße weitet.
Der Betroffene darf sich nicht bewegen und darf auch nicht bewegt oder massiert werden. Dies würde die Zirkulation von kaltem Blut zur Körpermitte hin anregen und könnte so einen Kreislaufstillstand auslösen.