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Fremdkörper in Wunden oder Auge, Nase, Ohr

Fremdkörper, die nicht direkt lebensbedrohlich sind, werden nur vom Arzt entfernt! Dazu gehören neben Fremdkörpern im Auge, in der Nase oder in einem Ohr auch Fremdkörper, z.B. Messer, in Wunden.
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Entfernung nur durch den Arzt!

Eigenmächtige Versuche des Ersthelfers können die Schädigung der betroffenen Region noch verschlimmern. Nur ein Arzt darf diese Fremdkörper entfernen!

Fremdkörper in Wunden

Beim Herausziehen von Fremdkörpern aus Wunden droht eine weitere Verletzung von inneren Organen, eine Verstärkung der Blutung (der Fremdkörper verschließt durch seine Anwesenheit die verletzten Blutgefäße) sowie ein Abbrechen von einem Teil des Fremdkörpers, der dann in der Wunde zurückbleibt.

Maßnahmen:

  • Der Fremdkörper verbleibt in der Wunde!
  • Die Wunde wird durch keimfreies Abdecken um den Fremdkörper herum versorgt.
  • Wenn der Fremdkörper, z.B. ein Messer, aus der Wunde herausragt, wird er, z.B. mit ungeöffneten Verbandpäckchen, so umpolstert, dass er sich nicht bewegt und dadurch weitere Schäden verursacht.
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