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Verätzungen

Durch Einwirkung von Säuren oder Laugen kann das betroffene Gewebe zerstört werden. Menge, Konzentration und Einwirkdauer der ätzenden Substanzen bestimmen die Stärke der Schädigung.
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Verätzungen der Haut

Die Maßnahmen bei einer Verätzung unterscheiden sich, je nachdem, ob Haut, Augen oder Mund und Verdauungsorgane verätzt wurden. Der Helfer muss bei allen Maßnahmen darauf achten, sich nicht selbst zu verätzen (z.B. säurefeste Handschuhe tragen).
Auf der Haut können ätzende Substanzen tiefe Wunden verursachen. Verätzungswunden können, wie alle Wunden, durch Keime infiziert werden.

Anzeichen:

  • Die Schmerzen nehmen zu, so lange die Säure bzw. Lauge einwirkt.

Maßnahmen:

  • Alle Kleidungsstücke, auf denen sich Säure bzw. Lauge befindet, vorsichtig entfernen.
  • Der betroffene Bereich wird - im Gegensatz zu anderen Wunden - sofort unter fließendem Wasser gespült, um die ätzenden Stoffe auszuspülen bzw. zu verdünnen.
  • Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Wasser den kürzesten Weg über die Haut nimmt, um nicht weitere Hautpartien zu verätzen.
  • Ist kein fließendes Wasser vorhanden: ständig frisches Wasser verwenden.
  • Ist überhaupt kein Wasser vorhanden: die betroffene Stelle mit Wundauflagen abtupfen.
  • Dabei ist darauf zu achten, dass man die Stelle nicht direkt berührt. Jede Wundauflage ist nach einmaliger Benutzung wegzuwerfen (nicht mehrmals benutzen).
  • Anschließend wird ein keimfreier Verband angelegt.
  • Notruf.
  • Nach Möglichkeit die ätzende Substanz dem Rettungsdienst zur Identifizierung mitgeben.
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