Der Helfer sollte den Betroffenen so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich bringen - aber nur, wenn er sich dadurch selbst nicht in Gefahr bringt!
Selbstschutz beachten!
Vor den Mund gehaltene Taschentücher o.ä. sind kein Schutz, sie helfen nur gegen Rauch (der aus kleinen festen Partikeln besteht), nicht jedoch gegen giftige Gase!
Besondere Vergiftungssituationen entstehen durch Kohlendioxid und Kohlenmonoxid. Hier sind besondere Gefahren - auch für den Helfer - und Maßnahmen zu beachten.
- Menschen, die ätzende Gase, z.B. Chlor oder Nitrose, eingeatmet haben, müssen auf jeden Fall ins Krankenhaus gebracht werden, auch wenn es noch keine Anzeichen für eine Vergiftung gibt. Ätzende Gase können die Lunge - oft mit einiger Verzögerung - schädigen.
- Vergiftete mit Atemnot werden halbsitzend gelagert.
Im Folgenden werden zwei besonders heimtückische Fälle von Vergiftungen durch Gase behandelt.