Insbesondere Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sind Kontaktgifte, d.h. sie werden bei jeder Berührung über die Haut aufgenommen und gelangen so in den Blutkreislauf! Sie können das Nervensystem lähmen und zu Atem- bzw. Herz-Kreislauf-Stillstand führen.
Der Helfer muss seinen eigenen Schutz besonders beachten. Wenn überhaupt, darf er den Betroffenen nur mit Handschuhen berühren, Taschentücher o.ä. sind kein Schutz!
Der Helfer darf den Betroffenen nicht beatmen! Eine Beatmung ist nur durch Fachpersonal mit Hilfe eines Beatmungsgerätes durchzuführen.
IFEMEDI, Institut für ernährungsmedizinische Information
Aktualisierung: 09.12.2003