Damit Sie die Krankenkasse wechseln können, müssen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse unter Berücksichtigung der Kündigungs- und Bindungsfristen kündigen.
Nach erfolgter Kündigung bei Ihrer Krankenkasse muss Ihnen diese binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Im Anschluss können Sie dann eine neue Krankenkasse wählen. Dazu müssen Sie die Kassenwahl gegenüber der gewählten Krankenkasse erklären (aktives Wahlrecht).
In diesem Zusammenhang müssen Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung Ihrer vorherigen Krankenkasse vorlegen.
Insofern Sie berechtigt sind, einer bestimmten Krankenkasse beizutreten (Wahlmöglichkeiten), darf die Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen. Eine Ablehnung wegen schwerwiegenden Vorerkrankungen ist ebenfalls unzulässig.