Damit Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, wurden mit einer Vielzahl von Europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern so genannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Leistungen im Ausland
Die Leistungen, die Sie im Krankheitsfall erhalten, richten sich dabei immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des Gastlandes. Ihre Krankenkasse hält daher für Sie entsprechende Anspruchsbescheinigungen bereit, die Sie vor Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse abrufen sollten.
Mit folgenden Ländern bestehen derzeit ein Sozialversicherungsabkommen:
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Grönland
- Großbritannien
- Irland
- Nordirland
- Island
- Italien
- (Rest-)Jugoslawien
- Kroatien
- Lichtenstein
- Luxemburg
- Mazedonien
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Ungarn
Die Kosten dürfen von den Krankenkassen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären.